HAUPTSTADTCOACH®
Inh. Oliver Zigann 

Mörchinger Str. 123d 
14169 Berlin 

, im folgenden HAUPTSTADTCOACH  genannt 

Stand 11. Januar 2022  

1. Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die durch Hauptstadtcoach®, Oliver Zigann (im Folgenden Hauptstadtcoach® genannt) für den Auftraggeber realisiert werden. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber selbst Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

(2) Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Hauptstadtcoach® in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

(3) Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Hauptstadtcoach® ausdrücklich schriftlich zustimmt.

(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen Hauptstadtcoach® und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Rechtliche Stellung der Vertragspartner 

(1) Hauptstadtcoach® wird als selbständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.

(2) Hauptstadtcoach® bedient sich zur Vertragserfüllung eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter.

Fallweise kann sich Hauptstadtcoach® selbständiger Trainer bedienen. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen gewerblichen Auftrittes tätig.

(3) Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen. 

3. Geltungsbereich

(1) Hauptstadtcoach® erbringt Weiterbildungs- sowie weitergehende Dienstleistungen für den Auftraggeber durch vom Hauptstadtcoach® eingesetzte Trainer und Unternehmensberater.

(2) Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen sowie ggf. ergänzender Vereinbarungen.

(3) Bei Seminaren oder Moderationen gilt die Leistung als erbracht, wenn die entsprechende Maßnahme gemäß den vereinbarten Inhalten und Methoden durchgeführt wurde.

(4) Zu den Seminarleistungen gehören nicht die Vorbereitung der Seminarräume, Erstellung von Handouts, die Begleitung von Übungen zur Seminarnachbereitung und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen.

Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

4. Vertragsdurchführung 

(1) Der Auftraggeber stellt Hauptstadtcoach® diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung von Hauptstadtcoach® nötig sind.

(2) Hauptstadtcoach® ist berechtigt, die Durchführung von Seminaren oder sonstigen Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. (Ein wesentlicher Grund bei Seminaren liegt z.B. dann vor, wenn nach Einschätzung des von Hauptstadtcoach® eingesetzten Trainers die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden.)

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von Hauptstadtcoach® im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Materialien unterliegen dem Urheberrecht und sind geistiges Eigentum von Hauptstadtcoach®. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten begründen kein Miturheberrecht.

(2) Die Materialien dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Hauptstadtcoach® weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch in Teilen – ist unzulässig.

(3) Hauptstadtcoach® überträgt dem Auftraggeber die für die Erreichung des jeweiligen Auftragszwecks erforderlichen Nutzungsrechte. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung gilt als Auftragszweck nur das vom Kunden bei Vertragsschluss erkennbare Ziel. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Hauptstadtcoach®.

6. Qualitätsanforderung

Die Trainer von Hauptstadtcoach® werden die Dienstleistungen methodisch, didaktisch und pädagogisch in qualifizierter Weise durchführen. Sie halten ihr Wissen und Können in geeigneter Art und Weise aktuell.

7. Lieferungen und Leistungen

(1) Die Preise von Hauptstadtcoach® sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner von Hauptstadtcoach®.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot von Hauptstadtcoach® spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung und Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.

(3) Der Leistungstermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Hauptstadtcoach® vereinbart und versteht sich verbindlich, aber vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Hauptstadtcoach® oder beim Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.

8. Ausfallregelung, Rücktritt

(1) Der Auftraggeber ist bei Seminaren bzw. beauftragten Leistungen berechtigt , vom Auftrag bis 12 Wochen vor Veranstaltungstermin kostenfrei zurückzutreten.

(2) Erfolgt ein Rücktritt bis 2 Wochen vor dem Seminaren, bzw. beauftragten Leistungen, hat der Auftraggeber 50% der vereinbarten Vergütung von Hauptstadtcoach® zu leisten.

(3) Erfolgt ein Rücktritt weniger als 14 Tage vor Seminar, bzw. den beauftragten Leistungen, hat der Auftraggeber die komplette vereinbarte Vergütung Hauptstadtcoach® zu erbringen.

9. Vergütung

Die Vergütung von Hauptstadtcoach® richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Leistungen. Hauptstadtcoach® unterscheidet hierbei folgende Leistungsarten:

(1) Eigenleistungen

Der Auftraggeber zahlt von Hauptstadtcoach® die im Einzelauftrag vereinbarte Vergütungen.

Zusätzlich stellt Hauptstadtcoach® die jeweiligen gesetzlichen Abgaben des jeweiligen Lieferlandes (wie z.B. die Mehrwertsteuer) in Rechnung.

(2) Auslagen

Angefallene Fahrkostenkosten, Übernachtungskosten und sonstige Spesen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag stehen, sind entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste vom Auftraggeber zu erstatten.

10. Fälligkeit der Vergütung

(1) Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, wird Hauptstadtcoach® nach Durchführung der Dienstleistung dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen.

Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig, soweit keine andere Regelung in schriftlicher Form getroffen wurde.

(2) Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Hauptstadtcoach® hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten.

(3) Bei Zahlungsverzug kann Hauptstadtcoach® Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Diese werden ab dem Datum der Ankündigung in der ersten Mahnung fällig und werden pro vollem Monat gebucht.

Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

(4) Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu.

11. Digitale Daten

(1) Hauptstadtcoach® ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die per Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

(2) Hat Hauptstadtcoach® dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Hauptstadtcoach® geändert werden.

12. Gewährleistung

Hauptstadtcoach® verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

13. Haftung

(1) Hauptstadtcoach® haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungshilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Hauptstadtcoach® nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Sach- und Personenschadens auf die Ersatzleistung der Haftpflichtversicherung begrenzt.

(2) Soweit eine Haftung von Hauptstadtcoach® ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(3) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Hauptstadtcoach® gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Hauptstadtcoach® kein Auswahlverschulden trifft.

Hauptstadtcoach® tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

(4) Sofern Hauptstadtcoach® selbst Auftragnehmer von Subunternehmen ist, werden sämtliche Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber abgetreten.

(5) Der Auftraggeber stellt Hauptstadtcoach® von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Hauptstadtcoach® stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

(6) Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

(7) Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung für Hauptstadtcoach®.

(8) Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit des Auftraggebers und die Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet Hauptstadtcoach® nicht.

14. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(1) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Hauptstadtcoach® übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Hauptstadtcoach® von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Der Auftraggeber stellt Hauptstadtcoach® von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Hauptstadtcoach® stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

(3) Hauptstadtcoach® haftet nicht für die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe usw. des Auftraggebers.

15. Geheimhaltung, Kundenschutz

(1) Hauptstadtcoach® verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die aufgrund eines Auftrages entstehen, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Strategien oder andere vertrauliche Informationen zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu handhaben. Mitarbeiter oder hinzugezogene Trainer sind in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

(2) Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse der bzw. über Hauptstadtcoach® sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.

(3) Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über Hauptstadtcoach®, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien von Hauptstadtcoach® enthalten sind, zu bewahren.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern oder Unternehmensberatern zu tätigen, die zuvor im Auftrag von Hauptstadtcoach® tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch Hauptstadtcoach® kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

(5) Diese Kundenschutzklausel ergänzt zusätzliche etwaige, bereits bestehende Kundenschutzklauseln zwischen den Parteien.

16. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Geschäftssitz von Hauptstadtcoach® als Gerichtsstand vereinbart.

Derzeitiger Gerichtsstand von Hauptstadtcoach® ist Berlin.

17. Hinweise

(1) Hauptstadtcoach® kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf ihr Unternehmen hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.

(2) Hauptstadtcoach® ist berechtigt, in Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

18. Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

(2) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb von Hauptstadtcoach® mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit Hauptstadtcoach® seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung, im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener, und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

(5) Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend, zum Zeitpunkt des Unwirksamwerdens, eine inhaltlich nahestehende Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.